Allgemeine Verkaufsbedingungen

1/ Verwirklichung des Verkaufs 

Auf jede Bestellung bekommen Sie innerhalb 48 Stunden eine elektronische Bestätigung unsererseits. Sobald die entsprechende Bezahlung per Card, Scheck, Überweisung  eingegangen ist, wird der Verkauf als effektiv betrachtet
Auf dieser Bestellungsbestätigung werden angegeben sein der Preis der Macarons sowie die Portospesen, die Verpackung und eventuell  andere zusätzliche Dienste.
Der angegebene Globalpreis wird genau der debidierten Summe entsprechen.


2/ Zusendungen
Im Prinzip werden die Pakete der Post anvertraut, Formel “Collissimo  suivi », was für einen Empfang zwei Werktage später bürgt.
Jedoch enthalten wir uns die Möglichkeit eines anderen Zusendungsmittels vor, das uns besser schiene, die optimale Qualität unserer Macarons zu bewahren.
Auf Ihre Bitte hin können wir auch andere schnelle Transportwege wählen: Chronopost, DHL, aber nur insofern, als der Kunde sich bereit erklärt, den Zuschlag zu bezahlen. Die Bestellungen werden in den besten Fristen behandelt: im Prinzip in den zwei Werktagen, die auf die Bestellungsbestätigung folgen. Wir setzen auch alles ins Werk, damit die Päckchen den Empfängern unter optimalen Bedingungen und im besten Zustand geliefert warden.Diese Einzelheiten werden nur indikativ angegeben. Keinerlei Entschädigung kann im Fall einer Lieferungsverspätung gewährt werden. Wenn wir uns auch um das Fortschicken kümmern, so werden die Verkäufe als “ ab Laboratorium” betrachtet und die Päckchen  reisen  auf die Risiken des Käufers davon. Keine Entschädigung kann verlangt werden infolge Frischeverlust, der auf irgendeine  Lieferungsverspätung  zurückzuführen wäre. Allein die Portospesen werden auf Ihr Verlangen hin zurückerstattet, wenn das Postamt eine offenkundige Verspätung zugibt.
Genauso könnten “die Macarons de Boulay” nicht für haftbar gehalten werden für eine eventuelle Beschädigung der Produkte im Falle z.B. eines nicht Abholens, einer Abwesenheit des Empfängers,  einer Verkehrsverhinderung durch Streik  oder andere außergewöhnliche Geschehnisse.
Jegliche Reklamation  für nicht entsprechende oder fehlende Ware muß uns – per Einschreibebrief – In den 48 Stunden nach der Lieferung zugesandt werden. Nach dieser Frist kann keine Reklamation mehr berücksichtigt werden.
Der Käufer soll auf die genaue “ den Macarons de Boulay “angegebene Adresse achten. ( Stockwerk, Postleitzahl, Straßennummer) . Kein Streitfall kann berücksichtigt werden, im Falle eines auch minimalen Irrtums. Im Fall der Abwesenheit des Empfängers bei der Lieferung, wird normalerweise ein Anzeigezettel in seinem Briefkasten hinterlassen: da unsere Macarons verderblich sind, müssen sie demnach schnellstens abgeholt werden: wenn ein Päckchen nich abgeholt , und uns wieder zugeschickt wird,  können wir dafür nicht haftbar erklärt werden.
Jedoch verpflichten sich die Macarons de Boulay , alles ins Werk zu setzen, damit die Macarons den Empfängern in den besten Fristen zukommen und dem Käufer alle Angaben mitzuteilen (Nummer des Päckchens, Absendungsdatum), um eventuell ein verlorengegangenes oder auf einem Postamt lagerndes Päckchen wiederzufinden.


3/ Allgemeines

- Besitzvorbehalt: “Les Macarons de Boulay” behalten den Besitz der verkauften Waren bis zum effektiven und integralen Bezahlen.

- Vertragsmäßiges Feld: die wesentlichen Eigentschaften des Produktes werden dem Käufer von den “Macarons de Boulay mitgeteilt:  Name des Produktes, Zusammensetzung, Aufbewahrung. Die Aufnahmen oder andere Darbietungen dieses Homepages fallen nicht in das vertragsmäßige Feld, wie es vom Artikel L111-1 der Konsumverordnung bestimmt wird.

 - Bezahlungsssicherheit: die per Internet  mit Kreditkarten ausgeführten  Bezahlungen sind gesichert. Die persönlichen Informationen des Käufers geschützt und verschlüsselt vor Übertragung an das Bezahlungszentrum. 

- Returnrecht:  der Weitverkauf von Zuckereien verderblicher Natur, mit einer speziellen Verpackung geben nicht das Recht auf irgendeine Absagemöglichkeit.
(europäische Verordnung vom 20. Mai 1997)

- Urheberrecht: Jede Benutzung oder Wiedergabe, auch abgekürzt, der Illustrationen oder auf diesem  Homepage abgebildeten Produkte  sind strengstens verboten.

- Gesetz “Informatik und Freiheit”: Artikel 34 des Gesetzes vom 6. Januar 1978 gemäss verfügt jeder Kunde auf eine einfache Anfrage seinerseits  an die Gesellschaft « Les Macarons de Boulay » hin auf das Recht eines Zugangs, einer Änderung oder Verbesserung der Daten, die ihn betreffen.

Unsere Verkäufe unterliegen diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen, die jeder anderen, geschriebenen oder nicht ,Klausel des Kunden obsiegen. Dieser – durch das Validieren seiner Bestellung – gibt zu, sie zur Kenntnis genommen zu haben und dieses Validieren setzt zwangsläufig voraus, dass diese Bedingungen ohne Vorbehalt angenommen werden.

Gerichtsbarkeit : Für alle Streitigkeiten in Bezug auf das Ausführen des Vertrags (das allein dem Französischen Recht unterliegt) , der zwischen den « Macarons de Boulay » und dem Kunden geschlossen wurde, ist das Handelsgericht von Metz allein zuständig.

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Aktuelles

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> Ab jetzt haben Sie die Wahl zwischen unserer 200g oder 500g Packung
'Tradition' oder unserer ganz neuen Metalldose 'Belle Epoque', die ebenfalls 500g enthält. Ganz wie Sie wünschen! Auf unserer Homepage können Sie einen Ausschnitt aus der französischen Fernsehsendung 'Envoyé Spécial' vom 15.
Juni 2006 sehen, in der unsere Produkte vorgestellt wurden.

Praktisches Infos

Die Macarons de Boulay bestehen ausschließlich aus Mandeln,Zucker, und Eiweiß,Sie enthalten weder Farbstoffe noch Erhalter und keinerlei Geschmacksverstärker.
Sie werden ihren Genuß zahlreiche Wochen behalten, Sie brauchen sie nur im unteren Fach des Kühlschranks aufzubewahren.