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Verwirklichung des Verkaufs
Auf jede
Bestellung bekommen Sie innerhalb 48 Stunden eine
elektronische Bestätigung unsererseits. Sobald die
entsprechende Bezahlung per Card, Scheck,
Überweisung eingegangen ist, wird der Verkauf als
effektiv betrachtet
Auf dieser
Bestellungsbestätigung werden angegeben sein der
Preis der Macarons sowie die Portospesen, die
Verpackung und eventuell andere zusätzliche Dienste.
Der
angegebene Globalpreis wird genau der debidierten
Summe entsprechen.
2/
Zusendungen
Im Prinzip werden die Pakete der
Post anvertraut, Formel “Collissimo suivi », was
für einen Empfang zwei Werktage später bürgt.
Jedoch enthalten wir uns die Möglichkeit eines
anderen Zusendungsmittels vor, das uns besser
schiene, die optimale Qualität unserer Macarons zu
bewahren.
Auf Ihre Bitte hin können wir auch andere schnelle
Transportwege wählen: Chronopost, DHL, aber nur
insofern, als der Kunde sich bereit erklärt, den
Zuschlag zu bezahlen. Die Bestellungen werden in den
besten Fristen behandelt: im Prinzip in den zwei
Werktagen, die auf die Bestellungsbestätigung folgen.
Wir setzen auch alles ins Werk, damit die Päckchen
den Empfängern unter optimalen Bedingungen und im
besten Zustand geliefert warden.Diese Einzelheiten
werden nur indikativ angegeben. Keinerlei
Entschädigung kann im Fall einer
Lieferungsverspätung gewährt werden. Wenn wir uns
auch um das Fortschicken kümmern, so werden die
Verkäufe als “ ab Laboratorium” betrachtet und die
Päckchen reisen auf die Risiken des Käufers davon.
Keine Entschädigung kann verlangt werden infolge
Frischeverlust, der auf irgendeine
Lieferungsverspätung zurückzuführen wäre. Allein
die Portospesen werden auf Ihr Verlangen hin
zurückerstattet, wenn das Postamt eine offenkundige
Verspätung zugibt.
Genauso könnten “die Macarons de Boulay” nicht für
haftbar gehalten werden für eine eventuelle
Beschädigung der Produkte im Falle z.B. eines nicht
Abholens, einer Abwesenheit des Empfängers, einer
Verkehrsverhinderung durch Streik oder andere
außergewöhnliche Geschehnisse.
Jegliche Reklamation für nicht entsprechende oder
fehlende Ware muß uns – per Einschreibebrief – In
den 48 Stunden nach der Lieferung zugesandt werden.
Nach dieser Frist kann keine Reklamation mehr
berücksichtigt werden.
Der Käufer soll auf die genaue “ den Macarons de
Boulay “angegebene Adresse achten. ( Stockwerk,
Postleitzahl, Straßennummer) . Kein Streitfall kann
berücksichtigt werden, im Falle eines auch minimalen
Irrtums. Im Fall der Abwesenheit des Empfängers bei
der Lieferung, wird normalerweise ein Anzeigezettel
in seinem Briefkasten hinterlassen: da unsere
Macarons verderblich sind, müssen sie demnach
schnellstens abgeholt werden: wenn ein Päckchen nich
abgeholt , und uns wieder zugeschickt wird, können
wir dafür nicht haftbar erklärt werden.
Jedoch verpflichten sich die Macarons de Boulay ,
alles ins Werk zu setzen, damit die Macarons den
Empfängern in den besten Fristen zukommen und dem
Käufer alle Angaben mitzuteilen (Nummer des
Päckchens, Absendungsdatum), um eventuell ein
verlorengegangenes oder auf einem Postamt lagerndes
Päckchen wiederzufinden.
3/ Allgemeines
- Besitzvorbehalt:
“Les Macarons de Boulay” behalten den Besitz der
verkauften Waren bis zum effektiven und integralen
Bezahlen.
- Vertragsmäßiges Feld: die
wesentlichen Eigentschaften des Produktes werden dem
Käufer von den “Macarons de Boulay mitgeteilt: Name
des Produktes, Zusammensetzung, Aufbewahrung. Die
Aufnahmen oder andere Darbietungen dieses Homepages
fallen nicht in das vertragsmäßige Feld, wie es vom
Artikel L111-1 der Konsumverordnung bestimmt wird.
- Bezahlungsssicherheit: die per
Internet mit Kreditkarten ausgeführten Bezahlungen
sind gesichert. Die persönlichen Informationen des
Käufers geschützt und verschlüsselt vor Übertragung
an das Bezahlungszentrum.
- Returnrecht: der Weitverkauf
von Zuckereien verderblicher Natur, mit einer
speziellen Verpackung geben nicht das Recht auf
irgendeine Absagemöglichkeit.
(europäische Verordnung vom 20. Mai 1997)
- Urheberrecht: Jede Benutzung
oder Wiedergabe, auch abgekürzt, der Illustrationen
oder auf diesem Homepage abgebildeten Produkte sind
strengstens verboten.
- Gesetz “Informatik und Freiheit”:
Artikel 34 des Gesetzes vom 6. Januar 1978 gemäss
verfügt jeder Kunde auf eine einfache Anfrage
seinerseits an die Gesellschaft « Les Macarons de
Boulay » hin auf das Recht eines Zugangs, einer
Änderung oder Verbesserung der Daten, die ihn
betreffen.
Unsere Verkäufe
unterliegen diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen,
die jeder anderen, geschriebenen oder nicht ,Klausel
des Kunden obsiegen. Dieser – durch das Validieren
seiner Bestellung – gibt zu, sie zur Kenntnis
genommen zu haben und dieses Validieren setzt
zwangsläufig voraus, dass diese Bedingungen ohne
Vorbehalt angenommen werden.
Gerichtsbarkeit : Für alle Streitigkeiten in Bezug
auf das Ausführen des Vertrags (das allein dem
Französischen Recht unterliegt) , der zwischen den
« Macarons de Boulay » und dem Kunden geschlossen
wurde, ist das Handelsgericht von Metz allein
zuständig. |